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Pflegeberatung

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Pflegeberatung


„Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.

  • Umfassende Problemanalyse,
  • Gemeinsame Erarbeitung einer Zielsetzung und einer Versorgungsplanung,
  • Interventionsdurchführung, -steuerung und -überwachung,
  • Reflexion, Evaluation und Abschluss der Beratung,
  • Orientierung am Ratsuchenden.

  • Stärkung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit der/des Anspruchsberechtigten,
  • Der passgenauen an der persönlichen Situation der/des Anspruchsberechtigten ausgerichteten Versorgung,
  • Entlastung Angehöriger und weiterer Personen bei der Unterstützung in der häuslichen Pflegebeteiligter,
  • Sicherung und Stabilisierung des häuslichen Pflegearrangements,
  • Versorgungsdefizite zu mindern, zu beheben, und vorzubeugen.

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(Montag – Freitag, 9:00 -16:00 Uhr)
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