Sachverständigentätigkeit
Sachverständigentätigkeit
Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI
„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“
Meine Arbeit
Als Pflegesachverständige erstelle ich unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, objektiv und
nach bestem Wissen und Gewissen pflegefachliche Gutachten innerhalb des
Sozialrechts
Begutachtung, ob ein Anspruch auf Leistungen des sozialen Netzes besteht oder nicht:
- gesetzliche und private Pflegeversicherung – SGB XI
- gesetzliche und private Krankenversicherung – SGB V
- Berufsgenossenschaft – SGB VII
- Unfallversicherung – SGB VII
- Sozialhilfe – SGB XII
Zivilrechts
Zivilrecht (Haftungsrecht) – Klärung, ob Leistungen fachgerecht erbracht worden sind.
Meine Leistungen
Bei diesen Aufgaben kann ich Sie unterstützen:
Gelistet bei den Sozialgerichten Braunschweig und Hannover!
Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG § 9, Anlage 1, Vergütungsgruppe M1 – M3) und nach Vereinbarung.
Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.
Kontakt
Sie haben Fragen zu meinem Angebot oder benötigen weitere Informationen? Melden Sie sich gerne bei mir!
Telefon: 0160 15 79 775
(Montag – Freitag, 9:00 -16:00 Uhr)
E-Mail: info@nuernberger-psv.de
Oder senden Sie mir eine Nachricht über das Formular.
Ihre Angaben werden zum Zwecke einer Kontaktaufnahme gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen zur Speicherung Ihrer Daten erhalten Sie in meiner Datenschutzerklärung.