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Sachverständigentätigkeit

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Sachverständigentätigkeit


„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

 Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“

Meine Arbeit


Als Pflegesachverständige erstelle ich unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, objektiv und
nach bestem Wissen und Gewissen pflegefachliche Gutachten innerhalb des

Sozialrechts

Begutachtung, ob ein Anspruch auf Leistungen des sozialen Netzes besteht oder nicht:

  • gesetzliche und private Pflegeversicherung – SGB XI
  • gesetzliche und private Krankenversicherung – SGB V
  • Berufsgenossenschaft – SGB VII
  • Unfallversicherung – SGB VII
  • Sozialhilfe – SGB XII

Zivilrechts

Zivilrecht (Haftungsrecht) – Klärung, ob Leistungen fachgerecht erbracht worden sind.

Meine Leistungen


Bei diesen Aufgaben kann ich Sie unterstützen:

  • Feststellung des Pflegebedarfs zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung,
  • Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs sowie der Erfolgsaussicht des Antrages auf Pflegeleistungen bzw. des Antrages eines höheren Pflegegrades,
  • Erstellung einer individuellen Pflegegradberechnung.
  • Begleitung vor, während und nach der Begutachtung durch den medizinischen Dienst
  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten nach SGB XI und SGB V,
  • Unterstützung beim Einlegen eines Widerspruchs gegen ablehnende Bescheide der Pflegeversicherung,
  • Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs,
  • Ermittlung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen,
  • Erstellen von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) – SGB XI,
  • Erstellen von Pflegegutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Leistungen anderer öffentlicher Kostenträger,
  • Erstellung von Gutachten zum Umfang und Notwendigkeit der erforderlichen häuslichen Krankenpflege,
  • Erstellung von Gutachten zum Umfang einer hauswirtschaftlichen Versorgung,
  • Bewertung von Pflegedefiziten und Pflegefehlern,
  • Beurteilung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs nach pflegerischen Behandlungsfehlern.


Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG § 9, Anlage 1, Vergütungsgruppe M1 – M3) und nach Vereinbarung.
Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.

Kontakt


Sie haben Fragen zu meinem Angebot oder benötigen weitere Informationen? Melden Sie sich gerne bei mir!

Telefon: 0160 15 79 775
(Montag – Freitag, 9:00 -16:00 Uhr)
E-Mail: info@nuernberger-psv.de

Oder senden Sie mir eine Nachricht über das Formular.

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